Darunter versteht man das Verschließen der kariesempfindlichen Grübchen auf der Kaufläche von Zähnen mittels eines dünnflüssigen Kunststoffmaterials.
Nach einer gründlichen Reinigung des zu versiegelnden Zahnes erfolgt das grazile "Anrauen" der Schmelzoberfläche mit einem Säuregel. Das anschließend aufgetragene Kunststoffmaterial wird lichtgehärtet und gegebenenfalls okklusionsstörende Überschüsse werden entfernt.
Bei kariesfreien Fissuren und Grübchen muss dabei vorher nicht gebohrt werden; sind kleinere kariöse Schmelzdefekte vorhanden, ist ein minimal-invasives, in der Regel schmerzfreies Aufziehen der Fissuren erforderlich (erweiterte Fissurenversiegelung).
Das Versiegeln der 1. und 2. bleibenden Backenzähne im ansonsten kariesfreien Gebiss bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr trägt die Krankenkasse; Versiegelungen von Milchbackenzähnen, Frontzähnen oder kleinen bleibenden Backenzähnen sowie Zahnversiegelungen jenseits des 17. Lebensjahres müssen vom Patienten selbst bzw. den Eltern getragen werden.