Normalerweise besteht das Gebiss eines Erwachsenen aus 28 Zähnen und ggf. zusätzlich 4 Weisheitszähnen. Weisheitszähne heißen so, weil sie oftmals erst im Erwachsenenalter erscheinen. Tatsächlich können die Weisheitszahnanlagen aber bereits im Jugendalter vorhanden sein; andererseits bestehen bei manchen Menschen keinerlei Anlagen für Weisheitszähne, oder lediglich eine, zwei oder drei. Grund hierfür ist, dass im Laufe der Evolution diese Zähne nach und nach ihren Nutzen verloren haben und nicht mehr unbedingt gebraucht werden.

Bricht dann schließlich - so um das 18.-25. Lebensjahr herum - ein Weisheitszahn am Ende der Zahnreihe durch das Zahnfleisch in die Mundhöhle, kann das unter Umständen zu sog. Durchbruchsbeschwerden führen, weil häufig durch die allmähliche Rückbildung des Kieferknochens kein Platz mehr für die zusätzlichen Zähne besteht. Dies äußert sich möglicherweise durch Schmezen im Durchbruchsgebiet bis hin zu Schluckbeschwerden und Einschränkung der Mundöffnung.

Manchmal erfolgt der Weisheitszahndurchbruch aber auch ohne jegliche Probleme und der Zahn fügt sich ganz normal in die Zahnreihe ein.

Bei starken Beschwerden ist neben einer antibiotischen Abschirmung und lokaler Desinfektion die Entlastung durch einen minimalen Einschnitt möglich, um einerseits die Entleerung des Abszesses zu ermöglichen und andererseits den Durchbruch des Zahnes zu erleichtern.

In den Fällen, wo es aber immer wieder zu schmerzhaften entzündlichen Prozessen kommt, empfiehlt sich meist dennoch die Entfernung des Weisheitszahnes.

Wenn der Zahn aufgrund starken Platzmangels oder einer ungünstigen Lage lange im Kieferknochen verharrt, also keine Tendenzen zum Durchbruch zeigt (retinierter Weisheitszahn), kann es zu Schädigungen von Nachbarzähnen, Schwierigkeiten im Zuge einer kieferorthopädischen Behandlung oder wiederum zu entzündlichen Prozessen kommen. Deshalb ist auch in solchen Fällen unter Umständen die Entfernung der Weisheitszähne angezeigt.

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